Beitragsordnung

Beitragsordnung (PDF zum Herunterladen)

Beitragsordnung für den Förderverein Heimmitwirkung Schleswig-Holstein e.V.

(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 31.5.2007 letzte Änderung auf der MV vom 09.03.2018)

  1. Die Mitglieder des „Fördervereins Heimmitwirkung Schleswig-Holstein e.V. haben einen regelmäßigen Beitrag zu entrichten.
  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich im Einzelnen durch Selbsteinschätzung des Mitgliedes.
  3. Für die Selbsteinschätzung gilt als Mindestbeitrag für natürliche Personen 24,00 € pro Jahr.
  4. Für juristische Personen beträgt der Mindestbeitrag  100,00 € pro Jahr.
  5. Eine Aufnahmegebühr wird  nicht erhoben.
  6. Der Jahresbeitrag wird im 1. Quartal fällig und soll per Lastschrift eingezogen werden.
  7. Mitgliedsbeiträge für sonstige Personen /Gruppen/ Vereine nach Vereinbarung.
  8. Die Beitragsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.

Tellingstedt, den 09.03.2018

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