Beitragsordnung (PDF zum Herunterladen)
Beitragsordnung für den Förderverein Heimmitwirkung Schleswig-Holstein e.V.
(Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 31.5.2007 letzte Änderung auf der MV vom 09.03.2018)
- Die Mitglieder des „Fördervereins Heimmitwirkung Schleswig-Holstein e.V. haben einen regelmäßigen Beitrag zu entrichten.
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich im Einzelnen durch Selbsteinschätzung des Mitgliedes.
- Für die Selbsteinschätzung gilt als Mindestbeitrag für natürliche Personen 24,00 € pro Jahr.
- Für juristische Personen beträgt der Mindestbeitrag 100,00 € pro Jahr.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Der Jahresbeitrag wird im 1. Quartal fällig und soll per Lastschrift eingezogen werden.
- Mitgliedsbeiträge für sonstige Personen /Gruppen/ Vereine nach Vereinbarung.
- Die Beitragsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.
Tellingstedt, den 09.03.2018