Die Aufgaben

Was kann ein Bewohnerbeirat eigentlich tun ?

Um es vorweg zu sagen: weit mehr, als allgemein bekannt ist!

Die rechtliche Grundlage ist das Selbstbestimmungsstäkungsgesetz. Darin hat der Gesetzgeber konkrete Aufgaben aufgeführt, die der Bewohnerbeirat wahrzunehmen hat. Zudem wird der Umfang des Rechts auf Mitwirkung bei bestimmten Entscheidungen der Einrichtungsleitung beschrieben.

Zu den Aufgaben: eine fundamentale Aufgabe ist die Organisation der eigenen Bewohnerbeiratsarbeit. Wie in jeder demokratisch gebildeten Gemeinschaft kann sie nur unter Einhaltung formaler Regeln ablaufen: Wahlverfahren, Amtszeit, Geschäftsführung, Bewohnerbeiratssitzungen, Tätigkeitsberichte und Bewohnerversammlungen unterliegen festgelegten Regeln und verlangen vom Bewohnerbeirat detaillierte Kenntnisse.

Als Vertreter der Bewohnerschaft nimmt der Bewohnerbeirat Beschwerden und Anregungen der Bewohner entgegen, beantragt Maßnahmen und wirkt auf ihre Erledigung hin und überprüft das. So ist z.B. der Bereich Verpflegung (Speiseplan, Anzahl und Zeitpunkt der Mahlzeiten, Zubereitung, Essenaufnahme) eines der am meisten angesprochenen Themen.

Der Bewohnerbeirat unterstützt die Bewohner in ihrem Bestreben, sowohl ihre privaten Zimmer als auch die Gemeinschaftsräume nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und fördert ihre Integration. Auf seine Anregungen kann das Angebot an Aktivitäten im und außer Haus an die Wünsche und Belange der Bewohner angepasst werden.

Der Bewohnerbeirat hat über diese alltagspraktischen Bereiche hinaus Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte, die in die Managemententscheidungen der Einrichtungsleitung hineinreichen. Das betrifft Musterverträge, Heimordnungen, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen aber auch bauliche Veränderungen und Instandsetzungen. Alles Gebiete, die deutlich machen, dass Bewohnerbeiräte ohne weitergehende Informationen und Schulungen ihrer Aufgabe schwerlich gerecht werden können.

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